Bio-Landwirtschaft Freilandhaltung Schweine Freiland Verband

FREILAND-Richtlinien und -Empfehlungen

Bio kann man fast nicht besser machen

Gemäß den FREILAND-Richtlinien ist eine Bewirtschaftung des gesamten Betriebes nach den Grundsätzen und Richtlinien der Biologischen Landwirtschaft Grundvoraussetzung für die FREILAND-Mitgliedschaft.

Die Vorgaben der EU-Bio-Verordnungen 848/2018 und 464/2020, des Österreichischen Lebensmittelbuches sowie des Österreichischen Tierschutzrechts und der Tierhalteverordnung müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

Bio ohne Wenn und Aber – FREILAND als I-Tüpfelchen

An den Qualitäten und Sicherheiten der gesetzlichen Bio-Verordnungen gibt es nichts zu rütteln. Bio ist einfach gut und sicher. Bio-FREILAND ist sozusagen das I-Tüpfelchen beim Einkauf Lebensmittel tierischer Herkunft. Die Dateils der FREILAND-Richtlinien und -Empfehlungen sehen Sie in den einzelnen pdfs.

EU-Bio-Logo Bio-Landwirtschaft

•  Umstellung des gesamten Betriebes auf Biologische Landwirtschaft
•  Stall- und Auslaufgestaltung nach den aktuellsten ethologischen Erkenntnissen
•  Großzügige Mindeststall- und Auslaufflächen
•  Ganzjährig uneingeschränkter Zugang zu Außenflächen für alle Tiere
•  Optimale Tierbetreuung und Krankheitsprävention
•  Zukauf nur von Bio-Tieren (wenn verfügbar)
•  Einzelhaltung nur in Ausnahmefällen und nur vorübergehend
•  Anbindehaltung ist generell verboten
•  Konventionelle Futtermittel sind mit wenigen Ausnahmen verboten
•  Der Tierbestand muss regelmäßig tierärztlichen Kontrollen unterzogen werden
•  Schmerzhafte Eingriffe nur in Ausnahmefällen und unter Schmerzausschaltung
•  Die wichtigsten Zuchtziele sind Lebensleistung, Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit
•  Die Schlachtung muss am Hof, in unmittelbarere Nähe oder oder in einem ausgewählten (Bio-)Schlachtbetrieb erfolgen.

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