FREILAND-Richtlinien und -Empfehlungen
Bio kann man fast nicht besser machen
Gemäß den FREILAND-Richtlinien ist eine Bewirtschaftung des gesamten Betriebes nach den Grundsätzen und Richtlinien der Biologischen Landwirtschaft Grundvoraussetzung für die FREILAND-Mitgliedschaft.
Die Vorgaben der EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 (ab 1.1.2022 die neuen EU-Bio-Verordnungen 848/2018 und 464/2020), des Österreichischen Lebensmittelbuches sowie des Österreichischen Tierschutzrechts und der Tierhalteverordnung müssen auf jeden Fall eingehalten werden.