FREILAND-Richtlinien und -Empfehlungen
Bio kann man fast nicht besser machen
Gemäß den FREILAND-Richtlinien ist eine Bewirtschaftung des gesamten Betriebes nach den Grundsätzen und Richtlinien der Biologischen Landwirtschaft Grundvoraussetzung für die FREILAND-Mitgliedschaft.
Die Vorgaben der EU-Bio-Verordnungen 848/2018 und 464/2020, des Österreichischen Lebensmittelbuches sowie des Österreichischen Tierschutzrechts und der Tierhalteverordnung müssen auf jeden Fall eingehalten werden.