FREILAND Standards
FREILAND-Tierhaltungsstandards, FREILAND-EmpfehlungenEine Bewirtschaftung des gesamten Betriebes nach den Grundsätzen der Biologischen Landwirtschaft ist Grundvoraussetzung für die FREILAND Mitgliedschaft.

Die Vorgaben der EU-Verordnung 834/2007 und 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches müssen auf jeden Fall eingehalten werden.
- Umstellung des gesamten Betriebes auf Biologische Landwirtschaft
- Zukauf nur von Bio-Tieren (wenn verfügbar)
- Einzelhaltung nur in Ausnahmefällen und nur vorübergehend
- Anbindehaltung ist generell verboten
- Allen Tieren muss das ganze Jahr hindurch ein Auslauf uneingeschränkt frei zugänglich sein
- Großzügige Mindeststall und –auslaufflächen
- Konventionelle Futtermittel sind mit wenigen Ausnahmen verboten
- Der Tierbestand muss regelmäßig tierärztlichen Kontrollen unterzogen werden
- Auf Krankheitsprävention wird größter Wert gelegt
- Schmerzhafte Eingriffe nur in Ausnahmefällen und unter Schmerzausschaltung
- Die wichtigsten Zuchtziele sind Lebensleistung, Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit
- Die Schlachtung muss am Hof oder in unmittelbarere Nähe erfolgen; Lebendtiertransporte dürfen maximal über 30 km erfolgen
Die Standards und Empfehlungen können sie hier
als pdf-Dokumente downloaden: